Die RMS Lusitania war ein britischer Passagierdampfer, der 1915 im Rahmen des Ersten Weltkriegs durch ein deutsches U-Boot vor der irischen Küste versenkt wurde. Es starben dabei 1200 Zivilpersonen (überwiegend britische und US-Staatsangehörige). Um diese Versenkung entwickelte sich im Nachgang eine lange andauernde Kontroverse. Nachstehend eine Übersichts-Zusammenfassung der Argumente.
Die deutsche Position:
- Juristisch gesehen war die Versenkung gerechtfertigt, weil die Lusitania, trotz grundsätzlicher militärischer Warnung der deutschen Admiralität sowie einer nochmaligen spezifischen Warnung an die Passagiere unmittelbar vor der Abfahrt in New York, militärisches Sperrgebiet durchquerte. Sie hatte überdies einen grauen Tarnanstrich und transportierte - trotz 1915 noch Kriegsneutralität der USA - auch erhebliche Mengen an Munition für die Kriegsgegner des Reichs [was aber der Kommandant des U-Boots nicht konkret wissen konnte, Anm. Fandom].
- Der Kapitän der Lusitania wurde von der britischen Admiralität vor der konkreten Gefahr unmittelbar vor Irland gewarnt, hat sich jedoch nicht an den Ratschlag gehalten, einen Zickzack-Kurs zu fahren, um möglichen Torpedos auszuweichen; er vertraute allein auf die für damals hohe Reisegeschwindigkeit der Lusitania (27 Knoten, im Vergleich zur damaligen Geschwindigkeit eines Torpedos von 38 Knoten).
- Das U-Boot konnte vor dem Angriff keine Warnung absetzen respektive die Passagiere zum Aussteigen anhalten, weil es sonst riskiert hätte, selbst versenkt zu werden. Zivilschiffe waren zur Selbstverteidigung damals teilweise bewaffnet, und ein U-Boot, das zwecks Torpedo-Abschuss an die Oberfläche auftauchen musste, war sehr verwundbar.
Die britisch-amerikanische Position:
- Der U-Boot-Kommandant hat erkennen können, dass die Lusitania unbewaffnet war.
- Es gab damals zwar leider keine ausdrückliche Bestimmung im Seekriegs-Völkerrecht, welche die Versenkung von belegten Passagierschiffen verbot. Es gab aber erstens die Bestimmung, dass bei eindeutig identifizierten Handelsschiffen die Insassen vor der Versenkung evakuiert werden mussten. Und es gab zweitens das Gewohnheitsrecht (analog zum Landkriegs-Recht, wo dies ausdrücklich gesetzlich gefordert war), Zivilpersonen zu verschonen.
- Es gab - was natürlich erst nach dem Krieg bekannt wurde - einen deutschen Geheimbefehl an die Marine-Kommandanten, der lautete: "Es ist nicht angebracht, vor der Vernichtung als zweifellos feindlich identifizierter Passagierdampfer zurückzuschrecken."
Quellen[]
Die Artikel in der de- und der en-Wikipedia sowie die sehr lange Diskussion zum de-Artikel