Die Nürnberger Prozesse von 1946 galten der Aburteilung der noch lebenden nationalsozialistischen Kriegsverbrecher. Wesentlich unbekannter ist in unserem Kulturkries, dass etwa zeitgleich auch die Kriegsverbrecher von Hitlers Verbündetem Japan in Tokio abgeurteilt wurden. Gerichtet wurde sowohl in Deutschland wie in Japan zur Hauptsache von amerikanischen und britischen Militärjuristen.
Nürnberg[]
In Nürnberg fanden verschiedene Prozesse statt: Der Hauptprozess gegen die noch lebenden Hauptverantwortlichen des NS-Regimes und deren Umfeld sowie Nebenprozesse gegen z.B. Ärzte, Juristen oder Industrielle. Im Hauptprozess wurden 12 Männer zum Tod durch den Strang verurteilt, sieben zu Gefängnistrafen; zudem erfolgten drei Freisprüche, etwa für Franz von Papen und Hjalmar Schacht (Siehe dazu auch den Artikel Die NS-Todesliste).
Tokio[]
Auch die Japaner begingen zahlreiche Kriegsverbrechen. Noch vor dem Zweiter Weltkrieg wurde nebst vielem anderem etwa die chinesische Provinz Mandschurei usurpiert und in "Mandschukuo" umbenannt. Dem japanischen Terrorregime dort, aber auch andernorts in eroberten Ländern, fielen sehr viele Menschen zum Opfer (Siehe dazu auch Zweiter Weltkrieg: Der Pazifikkrieg) . Die Urteile in Tokio wurden erst 1948 gefällt: Zwei Ministerpräsidenten und fünf Generäle erhielten die Todesstrafe und 15 weitere Verantwortliche lebenslänglich Gefängnis.
Umstritten blieb die Verschonung von Kaiser Hirohito, dem massgebliche Verstrickung in die japanischen Verbrechen nachgesagt wurde. Die Absicht war eine möglichst reibungslose Überführung Japans in eine demokratische Staatsordnung - eine Verurteilung des Kaisers hätte allenfalls kriegerischen Aufständen Vorschub geleistet.